Stellungnahme
Die weltweiten Kommunikationsmedien haben mit starkem Nachdruck die Nachricht gebracht, dass Papst Franziskus über Menschen mit homosexueller Veranlagung gesagt habe, dass sie als Kinder Gottes „ein Recht darauf haben, eine Familie zu haben“ und dass „niemand deswegen verstoßen oder unglücklich gemacht werden sollte“, und diese Meinungsäußerung als eine Kursänderung bezeichnet. Laut der gleichen Medien habe der Papst weitergesagt: „Wir brauchen ein Gesetz für eingetragene Lebensgemeinschaften. Auf diese Weise sind sie gesetzlich abgesichert. Ich habe mich dafür eingesetzt.“ Diese Erklärungen wurden während eines Interviews mit Evgeny Afineevsky abgegeben, dem Regisseur des Dokumentarfilms Franceso, der seine Premiere am 21. Oktober 2020 während des Rom-Filmfestivals (Festa del Film di Roma) hatte.
Solche Meinungsäußerungen führen zu großer Verunsicherung, Verwirrung und Irrtum bei den katholischen Gläubigen, da sie im Widerspruch zur Lehre der Heiligen Schrift und der Heiligen Überlieferung sowie zum jüngsten kirchlichen Lehramt stehen, mit dem die Kirche den gesamten Glaubensschatz, der in der Heiligen Schrift und der Heiligen Überlieferung enthalten ist, bewahrt, schützt und auslegt. Sie lösen bei Menschen guten Willens, die ernsthaft wissen wollen, was die katholische Kirche lehrt, Erstaunen und Irrtum über die Lehre der Kirche aus. Sie erlegen den Seelenhirten die Gewissenspflicht auf, angemessene und notwendige Stellungnahmen abzugeben.
Zunächst einmal entbehren solche Behauptungen aufgrund ihres Kontextes und Anlasses jeglichen kirchlichen Lehramtscharakters. Sie werden zu Recht als einfache private Meinungen der Person interpretiert, die sie abgegeben hat. Diese Aussagen binden in keiner Weise das Gewissen der Gläubigen, die vielmehr verpflichtet sind, gewissenhaft dem zu folgen, was die Heilige Schrift, die Heilige Überlieferung und das ordentliche Lehramt der Kirche über die in Frage stehenden Angelegenheit lehren. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:
1.„Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‘dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘. Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“ (Katechismus der Katholischen Kirche: Nr. 2357; Hl. Kongregation für die Glaubenslehre: „Persona humana: Erklärungen zu einigen Fragen der Sexualethik“, Nr. 8[1]).
2. Die manchmal tief verwurzelten homosexuellen Neigungen von individuellen Männern und Frauen stellen für sie eine Prüfung dar. Obwohl diese Neigungen an sich keine Sünde sind, müssen sie dennoch als objektiv ungeordnet betrachtet werden (Vgl. KKK: Nr. 2358; Kongregation für die Glaubenslehre, Homosexualitatis problema, “Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für Homosexuelle Personen.,” Nr. 3[2]). Homosexuell veranlagte Personen sind daher mit Respekt, Mitgefühl und Takt zu behandeln und jede ungerechte Diskriminierung ihnen gegenüber ist zu vermeiden. Der katholische Glaube lehrt die Gläubigen, die Sünde zu hassen, den Sünder aber zu lieben.
3. Die Gläubigen und insbesondere die katholischen Politiker sind gehalten, sich gegen die rechtliche Anerkennung von Partnerschaften zwischen Homosexuellen einzusetzen. (Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“, Diverse questioni concernenti l’omosessualità, n. 10[3]). Das Recht, eine Familie zu gründen, ist kein einfaches privates Recht, das man verteidigen muss, sondern muss dem Plan des Schöpfers entsprechen, der den Menschen in geschlechtlicher Verschiedenheit gewollt hat, “männlich und weiblich hat er sie erschaffen” (Gen 1, 27) und damit den Menschen, männlich und weiblich, zur Weitergabe des Lebens berufen hat. „Weil die Ehepaare die Aufgabe haben, die Folge der Generationen zu garantieren, und deshalb von herausragendem öffentlichen Interesse sind, gewährt ihnen das bürgerliche Recht eine institutionelle Anerkennung. Die homosexuellen Lebensgemeinschaften bedürfen hingegen keiner spezifischen Aufmerksamkeit von Seiten der Rechtsordnung, da sie nicht die genannte Aufgabe für das Gemeinwohl besitzen.“ (ebendort, Nr. 9[4]). Von einer homosexuellen Lebensgemeinschaft im gleichen Sinne wie von der ehelichen Union der Verheirateten zu sprechen, ist in der Tat zutiefst irreführend, da es eine solche Union zwischen Personen des gleichen Geschlechts nicht geben kann. Was die Rechtspflege anbelangt, so können sich Personen mit einer homosexuellen Veranlagung, wie alle Bürger, immer auf die gesetzlichen Vorschriften berufen, um ihre privaten Rechte zu schützen.
Es ist eine Quelle tiefster Trauer und drängender pastoraler Besorgnis, dass die von der Presse mit so viel Nachdruck berichteten und Papst Franziskus zugeschriebenen Privatmeinungen nicht der ständigen Lehre der Kirche entsprechen, wie sie in der Heiligen Schrift und der Heiligen Überlieferung zum Ausdruck kommt und vom kirchlichen Lehramt bewahrt, geschützt und interpretiert wird. Ebenso traurig und beunruhigend ist der Aufruhr, die Verwirrung und die Irrtümer, die sie unter den katholischen Gläubigen auslösen, wie auch der Skandal, den sie im allgemeinen hervorrufen, indem sie den völlig falschen Eindruck erwecken, die katholische Kirche habe einen Kurswechsel vollzogen, d.h. sie habe ihre immerwährende Lehre über solche grundlegenden und kritischen Fragen geändert.
Raymond Leo Kardinal BURKE
Rom, am 22. Oktober 2020
[1] “… suapte intrinseca natura esse inordinatos.” Sacra Congregatio pro Doctrina Fidei, Declaratio, Persona humana, “De quibusdam quaestionibus ad sexualem ethicam spectantibus,” 29 Decembris 1975, Acta Apostolicae Sedis 68 (1976) 85, n. 8. Deutsche Übersetzung: https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19751229_persona-humana_ge.html
[2] Vgl. Congregatio pro Doctrina Fidei, Epistula, Homosexualitatis problema, “Ad universos catholicae Ecclesiae episcopos de pastorali personarum homosexualium cura,” 1 Octobris 1986, Acta Apostolicae Sedis 79 (1987) 544, n. 3. Deutsche Übersetzung: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19861001_homosexual-persons_ge.html
[3] Congregatio pro Doctrina Fidei, Nota, Diverse quaestioni concernenti l’omosessualità, “De contubernalibus eiusdem sexus quoad iuridica a consectaria contubernii,” 3 Iunii 2003, Acta Apostolicae Sedis 96 (2004) 48, n. 10, deutsche Übersetzung: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20030731_homosexual-unions_ge.html
[4]“Poiché le coppie matrimoniali svolgono il ruolo di garantire l’ordine delle generazioni e sono quindi di eminente interesse pubblico, il diritto civile conferisce loro un riconoscimento istituzionale. Le unioni omosessuali invece non esigono una specifica attenzione da parte dell’ordinamento giuridico, perché non rivestono il suddetto ruolo per il bene comune.” Ibid., 47, n. 9.